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Leitsätze des KC-Clubs
- 1. Gegenstand
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- Der KC-Club ist eine frewillige Vereinigung von KC85-Usern mit dem Ziel,
Informationen über den KC zu verbreiten und allen Mitgliedern zugänglich
zu machen. Im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt der Club außerdem
Projekte zur Neu- und Weiterentwicklung von KC85 Hard- und Software.
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- Der Club ist offen für alle Anwender CP/M-kompatibler Betriebssysteme
und Z80-Rechner. Er hilft im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Organisation
gegenseitiger Unterstützung.
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- 2. Mitgliedschaft
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- Die Mitgliedschaft im Club steht jedem frei, dazu bedarf es einer schriftlichen
Erklärung, die über die Mitgliederverwaltung bereitgestellt wird. Bei
Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
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- Die Mitgliedschaft beginnt nach Eingang der Erklärung und nach Zahlung des
Unkostenbeitrages und endet automatisch, wenn der fällige Beitrag nicht fristgerecht
eingegangen ist. Eine Verpflichtung zur Aufnahme im KC-Club besteht nicht.
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- Die Beendigung der Mitgliedschaft kann ein Mitglied jederzeit erklären.
Die Mitgliedschaft endet außerdem, wenn die Clubleitung dies aus wichtigem Grund mit
absoluter Mehrheit beschließt.
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- Eine aktuelle Mitgliederliste wird Mitgliedern auf Anfrage bereitgestellt.
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- 3. Leistungen des Clubs
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- Der Club organisiert einmal jährlich ein öffentliches Clubtreffen. Die Kosten
trägt jeder Teilnehmer selbst.
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- Typischerweise gibt es beim Clubtreffen folgende Angebote:
- Erfahrungsaustausch zu Hard- und Software
- Präsentationen zu ausgewählten Computerthemen
- Tausch von Hardware / Software des KC85
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- Der KC-Club unterhält seine clubeigene Webseite, durch die Informationen zum KC85 einer
breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
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- Mitglieder können technische Anfragen an versierte Clubmitglieder stellen. Diese werden
nach ihren Möglichkeiten beantwortet.
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- Der KC-Club gibt einen Newsletter heraus, der per E-Mail an die Mitglieder versandt wird.
Mitglieder ohne Internetzugang können diesen auch in gedruckter Form erhalten.
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- KC85 typische Hard- und Softwareprojekte werden nach Möglichkeit durch den Club
gefördert.
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- 4. Beitrag/Finanzen
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- Der Unkostenbeitrag beträgt zurzeit 12,00 Euro pro Jahr und wird bei Bedarf jährlich
angepasst. Er muss bis zum 1. März des jeweiligen Jahres überwiesen werden. Eine
spätere Zahlung ist nicht erwünscht, um den administrativen Aufwand gering zu halten.
Eine Zahlungserinnerung erfolgt nicht.
Bei Clubeintritt wird nur der monatsanteilige Unkostenbeitrag fällig.
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- Eine Rückzahlung des Clubbeitrages bei Beendigung der Mitgliedschaft ist nicht möglich.
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- Der Kassenwart führt das Clubkonto. Über Zahlungseingänge und Ausgaben ist ein Nachweis
zu führen. Ausgaben sind durch Quittungen zu belegen. Die Beiträge dürfen nur zur
Finanzierung der in diesen Leitsätzen genannten Clubziele verwendet werden.
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- Einmal jährlich ist durch den Kassenwart ein Kassenbericht zu erstellen. Dieser Bericht sowie
die Kassenführung werden von einem Mitglied beim Clubtreffen geprüft. Der Kassenbericht
muss im Newsletter veröffentlicht werden.
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- Die Beiträge werden u.a. für folgende Zahlungen verwendet:
- Kosten für die Unterhaltung der Webseite
- Produktion/Versand des Newsletters und Einladungen zum Clubtreffen für Mitglieder ohne E-Mail
- Unterstützung für KC85-Hard- und Softwareprojekte
- Kosten für das Clubkonto
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- Bei Auflösung des Clubs geht das Clubvermögen an ein ausgewähltes Museum der
Rechentechnik über.
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- 5. Clubleitung
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- Die Clubleitung arbeitet auf freiwilliger Basis. Folgende Funktionen sind vergeben:
- Mitgliederverwaltung / Kassenwart
- Redakteur des Newsletters
- Systemkoordinator, er sorgt für Kompatibilität bei Hard- und Softwareerweiterungen
- Diskothekar, er verwaltet das Software-Archiv des KC-Clubs
- Webmaster, sie administrieren die Webseite des KC-Clubs
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- 6. Projektförderung
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- A) Zuschuss
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- Während des Clubtreffens können Initiatoren ihre Projektideen den Mitgliedern vorstellen,
um sich für Fördermittel zu bewerben. Die anwesenden Mitglieder entscheiden durch absolute
Mehrheit über die Vergabe der Mittel. Die Höhe des Betrages wird vorab durch die
Clubleitung festgelegt.
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- Durch die Förderung soll ein Anreiz für Neu- und Weiterentwicklungen von KC85-Hard- und
Software geschaffen werden. Beispielsweise können so Kosten für Prototypenentwicklung
ganz oder teilweise übernommen werden.
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- Der Initiator stellt die Ergebnisse seines Projektes beim nächsten Clubtreffen vor.
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- B) Zwischenfinanzierung
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- Zur Unterstützung der Herstellung neuer KC85 Module übernimmt der KC-Club nach
Möglichkeit die Zwischenfinanzierung aus eigenen Mitteln, so dass das jeweilige Mitglied
davon entlastet werden kann. Die Entscheidung, ob ein Projekt derart gefördert wird, wird durch
die Clubleitung getroffen. Die Rückzahlung erfolgt schrittweise jeweils zum Quartalsende auf
das Clubkonto.
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- 7. Datenschutz
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- Wir beachten den Datenschutz. Jedes Mitglied kann festlegen, ob und welche Daten in der
Mitgliederliste verbreitet werden dürfen. Mitgliederdaten werden nicht an Dritte
weitergegeben. Dies gilt insbesondere auch für die Mitgliederliste.
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- Eine Weitergabe der Mitgliederliste an Dritte ist auch durch das einzelne Mitglied nicht
erlaubt. Für Interessierte darf lediglich nach Rücksprache ein Kontakt durch Mitglieder
hergestellt werden.
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- Von Zeit zu Zeit erheben wir eine Statistik über vorhandene KC85 Hardware der Mitglieder.
Die Teilnahme an einer solchen Umfrage ist freiwillig.
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- Zur Verwaltung findet eine elektronische Speicherung von Mitgliederdaten auf EDV-Systemen
statt, die in angemessener Weise mit aktuellen Schutzmechanismen ausgestattet sind.
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- Für die E-Mail-Kommunikation durch die Clubleitung (z.B. Versand des Newsletters) kann
bei Bedarf ein externer E-Mail-Verteiler genutzt werden. Dazu erfolgt die Speicherung der
E-Mail-Adresse auf diesem System.
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- 8. Abschlussbestimmungen
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- Die Mitglieder haben sich so zu verhalten, dass anderen Mitgliedern kein Schaden entsteht.
Insbesondere dürfen keinerlei Geschäfte im Namen des Clubs getätigt werden.
Mitglieder haften für alle durch sie verursachten Schäden persönlich.
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- Mitglieder sollen die Mitgliederverwaltung über Adressänderungen informieren.
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- Sollten einzelne Teile dieser Leitsätze ungültig sein oder werden, so bleiben die
restlichen Teile davon unberührt. Sie sollen schnellstmöglich durch gültige
ersetzt werden, typischerweise beim folgenden Clubtreffen.
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- 9. Änderungen
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- Änderungen zu diesen Leitsätzen oder die Auflösung des Clubs können bei
Clubtreffen beschlossen werden und gelten mit absoluter Mehrheit der anwesenden Miglieder
als angenommen.
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- 10. Inkrafttreten
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- Diese Leitsätze sind am 28.03.2009 durch die anwesenden Clubmitglieder des Clubtreffens
2009 in Schönwalde beschlossen worden.
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- Frühere Leitsätze sind nach Inkrafttreten dieser Leitsätze nicht mehr wirksam.
Anhang
- Im KC-Club hat sich als übliche Anrede das "Du" eingebürgert.
Wer unbedingt darauf besteht, wird selbstverständlich "gesiezt".
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- Wir haben für den Austausch von Programmen die Vereinbarung getroffen, dass bei
Interesse für ein Programm keine Leerdisketten verschickt werden - das Porto ist
erheblich teurer als die Diskette. Die Zahlungsmodalitäten werden durch Versender und
Empfänger selbst geregelt.
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